Dienstag, 07.09.2010, 18:20 Uhr
Der Schulvorstand | |
Mit dem Beginn der eigenverantworltichen Schule ab dem 01.08.2007 hat nicht mehr die Gesamtkonferenz die Allzuständigkeit, sondern die Schulleiterin und der Schulvorstand. Die Gesamtkonferenz ist weiterhin für allgemein pädagogische Beschlüsse zuständig. | |
Mitglieder des SchulvorstandsSchulleiterin (Vorsitzende):
Vertreter des Kollegiums:
Elternvertreter:
Schülervertreter:
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Die in der zweiten Sitzung am 20.12.07 beschlossene Geschäftsordnung liegt | |

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